Tierarztpraxis Palluch
Frankfurter Straße 18-20
58553 Halver

Sachkundenachweis

Für bestimmte Hunde ist in Nordrhein-Westfalen ein Sachkundenachweis gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 11 Absatz 3 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) betrifft dies Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 cm oder einem Gewicht ab 20 kg.

Der Nachweis dient dazu, grundlegende Kenntnisse über Haltung, Erziehung und den sicheren Umgang mit Hunden zu vermitteln. Unsere Tierärztinnen und Tierärzte sind zur Durchführung und Abnahme dieser Sachkundeprüfung autorisiert.

Wissen schafft
Sicherheit

Ablauf der Sachkundeprüfung

  1. Bitte bereiten Sie sich vorab auf die Fragen vor. Beispiel-Fragebögen finden Sie auf der Website der Tierärztekammer Westfalen-Lippe.
  2. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin in unserer Praxis.
  3. Nach Ihrer Ankunft geben Sie bitte Ihren Personalausweis an der Anmeldung ab.
  4. Im Anschluss erhalten Sie die Prüfungsunterlagen mit insgesamt 30 Fragen. Dabei können eine, mehrere oder auch alle Antworten richtig sein. Zum Bestehen müssen mindestens 20 Fragen korrekt beantwortet werden.
  5. Nach spätestens 30 Minuten geben Sie die ausgefüllten Fragebögen wieder an der Anmeldung ab.
  6. Unsere Tiermedizinischen Fachangestellten prüfen die Antworten anhand eines offiziellen Lösungsschemas.
  7. Im Anschluss, oder bei einem separat vereinbarten Termin, besprechen Sie die Ergebnisse gemeinsam mit einer unserer Tierärztinnen oder einem unserer Tierärzte und erfahren direkt, ob Sie die Prüfung bestanden haben.
  8. Die Abrechnung erfolgt anschließend an der Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsgebühr auch bei Nichtbestehen anfällt.

Gut vorbereitet zur Sachkundeprüfung

Zur Vorbereitung empfehlen wir die offiziellen Informations- und Übungsunterlagen der Tierärztekammer Westfalen-Lippe. So können Sie sich optimal mit den möglichen Fragestellungen rund um Hundehaltung, Verhalten und Sicherheit vertraut machen.

Hier finden Sie uns

Kontakt

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